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BVerwG, 04.08.2000 - 9 B 395.00, 9 PKH 41.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf Erfolg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.04.2000 - 9 B 98.31022
- BVerwG, 04.08.2000 - 9 B 395.00, 9 PKH 41.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 9 B 395.00
Insbesondere ist ein Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten vor der abschließenden Entscheidung seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs mitzuteilen (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - m.w.N., zur Veröffentlichung in Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO vorgesehen).